Gauggel

Absicherung für Kinder

ich werde alt

 

Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles. Auch der Versicherungsschutz sollte angepasst werden. Gerne haben wir Ihnen die wesentlichsten Punkte übersichtlich und ausführlich zusammengestellt.

 

Unfallversicherung

Sie greift bei Unfällen sowohl in der Freizeit, im Straßenverkehrt und (Kinder-)Schule. Eine Invalidität des Kindes gefährdet die finanzielle Unabhängig von Eltern und Kind. Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Schulunfällen – und dort meist nicht bedarfsgerecht.

Achten Sie beim Schutz für Ihr Kind auf möglichst hohe Summen – vor allem auf die Invaliditätsgrund-summe. Auch der Einschluss weiterer Leistungen wie z.B. Zeckenbisse, Lebensmittelvergiftung, Rooming-in usw. sollte berücksichtigt werden. Diese bieten leistungsstarke Anbieter für Sie beitragsfrei an.

 

Invaliditätsabsicherung

Eltern verdrängen oft, dass gerade dem eigenen Kind etwas zustoßen könnte. Krankheiten (z.B. Epilepsie, Krebs, Diabetes usw.) und Unfälle können jedoch zu einer lebenslangen Invalidität führen. Pflege, Betreuung oder eine geeignete Therapie sind mit erheblichen Kosten verbunden. Vielleicht wird es Ihrem Kind nicht möglich sein, seinem beruflichen Werdegang nachzugehen.

Mit einer Invaliditätsabsicherung, die vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung für Erwachsene ist, kann daher nicht früh genug begonnen werden. Sie zahlt ab einer 50%igen Invalidität die vereinbarte monatliche Rente aus – und das oftmals lebenslang.

Über die Sozialversicherung besteht so gut wie kein Schutz. Der Markt hat daher darauf reagiert und bietet seit 1997 in diesem Bereich Produkte an. Die Leistungen variieren jedoch erheblich. Achten Sie daher besonders auf die Bedingungen der Anbieter. Günstige Beiträge sind oft mit niedrigen Leistungen verbunden.

 

Krankenversicherung

Die Mitversicherung findet ab Geburt über die Eltern statt. Sollte hier die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung nicht gegeben sein (weil z.B. beide Elternteile gesetzlich versichert sind), so können wesentliche Leistungen privat abgesichert werden.

Empfehlenswert ist eine stationäre Zusatzversicherung. Bei einem Krankenhausaufenthalt erhält Ihr Kind die Behandlung durch einen Chefarzt – anstelle eines diensthabenden Arztes. Darüber hinaus sind Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer) enthalten – ebenso wie die freie Wahl des Krankenhauses. Zusätzliche Leistungen wie Rooming-in, Fahrtenkostenentschädigung usw. entlasten Ihr Budget.

Bei Auslandsaufenthalten sollte für Ihr Kind eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente oder einen Rücktransport aus dem Ausland.

Ergänzungsversicherungen, Zahnzusatz- oder sogar Pflegeverträge sind eher überflüssig.

 

Ausbildungsversicherung

Ein Studium oder Ausbildung ist für die Eltern mit einem finanziellen Kraftakt verbunden. Viele Jahre war daher die Ausbildungsversicherung interessant. Dieses klassische Produkt ist zwischenzeitlich „veraltet“. Der Markt bietet hier echte Alternativen an, die vor allem in Bezug auf Flexibilität, Laufzeit, Kapitalwahlmöglichkeit und Beitrag hervorstechen. So kann – je nach Produktauswahl – während der Laufzeit Teilentnahmen (z.B. für den Kauf eines Autos) vorgenommen werden.

Gleichzeitig wird der Grundstock für eine spätere Altersvorsorge gelegt, denn der Vertrag kann ab Volljährigkeit des Kindes auf diesen übernommen werden. So absurd es sich anhört: selbst bei Kleinkindern sollte die Altersvorsorge nicht außer Acht gelassen werden. Die gesetzlichen Leistungen werden nicht ausreichen. Wer früh mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnt, der kann mit geringen Beiträgen bis zum Rentenalter ein kleines Vermögen erzielen.

Unser Tipp: schließen Sie nur Verträge ab, mit denen Sie sich wirklich identifizieren können.

 

Risikolebensversicherung

Der Schutz der Eltern ist für Kinder enorm wichtig. Der Todesfall eines/oder beider Elternteile kann die Weichen des weiteren Lebens Ihres Kindes bestimmen. Eine Risikolebensversicherung greift hier mit der vereinbarten Summe im Todesfall der versicherten Person. So wird die finanzielle Unabhängigkeit Ihres Kindes bewahrt.

Die Beiträge sind dabei recht günstig. Sie richten sich nach Versicherungssumme, Eintrittsalter, Geschlecht und Laufzeit. Bei der Laufzeit empfehlen wir, diese zumindest bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes zu berücksichtigen.

 

Riester-Rente

Förderberechtigte Personen erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 €. Pro Kind fallen zusätzlich 185 € (ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €) Kinderzulage an. Durch weitere Steuervorteile bietet sich dieses Produkt zur Altersvorsorge der Eltern an und sollte als Basisabsicherung in jedem Falle berücksichtigt werden.

 

Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung

Bei Familienpolicen sind die neugeborenen Kinder kostenlos mitversichert. Bitte beachten Sie dass bei den meisten Single-Policen Kinder nur gegen separaten Beitrag mitversicherbar sind.

 
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