Gauggel

Absicherung für Jugendliche

Die Mitversicherung über die Eltern währt nicht ewig.

ich werde alt

Mit dem Beginn einer Ausbildung fallen einige Vorsorgebereiche an, über die es sich lohnt, Gedanken zu machen. Nach der Ausbildung endet die Mitversicherung in Familienverträgen oft automatisch. Spätestens jetzt wird ein eigener Schutz benötigt.

 

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Der Berufsunfähigkeitsschutz ist eine Einkommensabsicherung und gehört daher neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den existenziell notwendigen Absicherungen. Dieser Schutz empfehlen wir sobald als möglich – spätestens mit Aufnahme einer Berufstätigkeit. Denn ein gesetzlicher Schutz besteht für alle ab 1962 Geborene nicht mehr.

Ist es Ihnen aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich, den derzeitigen Beruf weiter auszuüben, so greift dieser Schutz mit einer vereinbarten monatlichen Rente. Diese sollte von der Höhe das aktuelle Einkommen abdecken.

Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters ganz besonders auf die zugrundeliegenden Leistungen. Hier ergeben sich erhebliche Unterschiede. Der günstigste Anbieter hat oft die geringsten Leistungen. Im Bedarfsfalle können diese über eine Rentenzahlung entscheiden. Unser Tipp: als Versicherungsmakler suchen wir für Sie automatisch Top-Versicherer zu günstigen Beiträgen.

 

Altersvorsorge

Gerade die jüngere Generation kann mit einer gesetzlichen Absicherung im Alter nicht mehr rechnen. Je früher mit dem Aufbau einer Altersvorsorge begonnen wird, desto weniger Beitrag muss zum Erreichen einer erforderlichen Rente aufgebracht werden.

Der Markt bietet hier interessante Möglichkeiten an, die in Bezug auf Flexibilität, Laufzeit, Kapitalwahlmöglichkeit und Beitrag hervorstechen. So kann – je nach Produktauswahl – während der Laufzeit Teilentnahmen (z.B. für den Kauf eines Autos) vorgenommen werden. Unser Tipp: wählen Sie ein Produkt, mit dem Sie sich identifizieren können. Denn diese Verträge laufen oft jahrzehntelang und sollten daher sorgsam gewählt werden.

Eine Riester-Rente empfiehlt sich gerade für Berufseinsteiger, da sie neben einer einmaligen Leistung von 200 € zusätzliche jährliche Grundzulagen von 154 € bietet. Darüber hinaus sind Steuervorteile möglich. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt max. 4% des Bruttojahreseinkommens, mind. 60 € jährlich. Die Riester-Rente sollte daher generell als Basisabsicherung zur Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Zum Aufbau Ihrer Altersvorsorge werden neben der Riester-Rente die vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Bei den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit einem Teilbetrag an einem Sparprogramm. Insgesamt können in förderfähige Produkte (Bausparvertrag, Investmentsparen, Banksparplan) bis zu 470 € jährlich einbezahlt werden, die mit 9% Aktiensparen 20% Vergünstigung nach Ablauf einer 7-jährigen Laufzeit vergünstigt werden. Werden darüber hinaus zusätzliche Beiträge einbezahlt (max.512 € jährlich), so erhalten Sie je nach Produktauswahl weitere 8,8 % Wohnungsbauprämie. Der dritte Bereich – das sparen in einem Aktienfondsorientierten Sparplan – wurde neu aufgenommen. Hier können bis zu 400 € jährlich weiterhin angespart werden, die mit 18% Vergünstigung berücksichtigt werden. (nicht nach Wohnungsbauprämie – sonst verwirrend!!)  In allen drei Bereichen ist jedoch auf die aktuell zugrundeliegende Einkommensgrenze zu achten.

Mit diesen vier Bereichen können jährlich bis zu 315 € Vergünstigungen vom Staat gesichert werden.

 

Krankenversicherung

Die Familienversicherung endet mit Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich um einen neuen Schutz bemühen. Die von der Krankenkasse erhaltene Bestätigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ein privater Vollschutz ist unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben (z.B. Arbeitsstatus, Einkommen) möglich. Besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung, so haben Sie die Möglichkeit über Zusatzverträge für privatärztliche Versorgung zu sorgen. Empfehlenswert ist dabei die stationäre Zusatzversicherung Bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie die Behandlung durch einen Chefarzt – anstelle eines diensthabenden Arztes. Darüber hinaus sind Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer) enthalten – ebenso wie die freie Wahl des Krankenhauses.

Unser Tipp: Bei Antragsaufnahme findet eine Gesundheitsprüfung statt. Junge Leute mit geringen oder sogar gar keinen gesundheitlichen Vorbelastungen haben daher gute Chancen, sich diesen Schutz zu sichern.

Bei Auslandsaufenthalten sollte in jedem Falle eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente oder einen Rücktransport aus dem Ausland. Der Schutz über einen bestehenden Familienvertrag endet meist automatisch mit der Volljährigkeit.

Die Zahnzusatzversicherung greift bei zahnärztliche Maßnahmen ein. So wird der Eigenbeitrag (z.B. für Kronen, Brücken, Implantate) deutlich gesenkt. Viele Versicherer bieten hier auch den Einschluss einer professionellen Zahnreinigung an. Die Leistungsunterschiede können hier innerhalb der Anbieter deutlich abweichen. Ein Vergleich ist daher in jedem Falle wichtig.

Von Ergänzungsversicherungen, die z.B. Kosten für Brille, Kontaktlinsen oder Heilpraktiker übernehmen, sind eher kalkulierbar.

 

Privathaftpflicht

Fügen Sie anderen Personen oder Sachen einen Schaden zu, so haften Sie laut bürgerlichem Gesetzbuch in unbegrenzter Höhe. Aufgrund dessen gehört die private Haftpflichtversicherung zu den existentiell notwendigen Verträgen. Der Beitrag für Singles liegt bei nicht einmal 80 € jährlich (bei sehr umfangreichen Leistungen).

Der Familienschutz endet mit der Volljährigkeit. Sofern die Lehre oder das Studium direkt an die Schulausbildung folgt und Sie noch zuhause leben, besteht der Familienschutz weiter. Die automatische Mitversicherung endet dann mit der Abschlussprüfung – oder bei Auszug aus dem Elternhaus.

 

Unfallversicherung

Sie empfiehlt sich als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsrente, da hier eine einmalige Kapitalleistung bereits ab 1% Invalidität zur Verfügung steht. Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsrente werden sonst  ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit erbracht.  Zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten usw. sind empfehlenswert und meist beitragsfrei schon im Schutz enthalten.

Besteht bereits eine Police, so sollte hier auf die Umstellung des Kindertarifes in den Erwachsenentarif vorgenommen werden. - in den Erwachsenentarif geachtet werden. = doppelt

 

Hausratversicherung

Sie ist für Personen mit einem eigenen Hausstand interessant. Der Beitrag richtet sich nach der zugrundeliegenden Versicherungssumme. Diese richtet sich – je nach Anbieter – nach dem Wert des Inventars oder der Größe der Wohnung. Achten Sie hier besonders auf den Einschluss weitreichender Leistungen (z.B. Elementarschutz, Unterversicherungsverzicht usw.)

 

Rechtschutzversicherung

Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung besteht bis Volljährigkeit Schutz über bestehende Familienverträge. Dieser endet, sobald erstmals eine gegen Entgelt aufgenommene Tätigkeit ausgeführt wird – oder mit Auszug aus dem Elternhaus. Spätestens nach Ausbildungs- oder Studiumsende sollte ein eigener Schutz abgeschlossen werden.

 

Risikolebensversicherung

Dieser Todesfallschutz empfiehlt sich, sofern ein Darlehen besteht oder bereits eine Familie abgesichert werden soll. Ansonsten besteht in diesem Bereich kein Bedarf.

 

Sonstiges

Mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind einige Punkte zu beachten:

Lohnsteuerkarte: Vom Gehalt fällt die Lohnsteuer an, die Ihr Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abführt. Dazu benötigt er Ihre Lohnsteuerkarte. Diese erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung

Kindergeld: Dieses endet, wenn Sie vor Ausbildungsbeginn älter als 18 Jahre sind und mehr als 11.186 € jährliches Bruttoeinkommen (Stand 2010) erhalten. Ansonsten erhalten Sie vom Finanzamt einen Antrag auf Kindergeld, den Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Renten- und Sozialversicherung: Die Krankenversicherung beantragt für Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und den Sozialversicherungsnachweis. Diese müssen Sie nur noch Ihrem Arbeitgeber aushändigen.

 
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