
Wer benöitigt eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, da die Gesetzliche Krankenversicherung nur noch die medizinische Notwendigkeit bezahlt. Privat Krankenversicherte haben je nach Umfang Ihres Tarifes aber bereits einen Schutz integriert.
Was wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt?
Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Diese zahnärztlichen Versorgungsformen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem festen Betrag bezuschusst, der sich abhängig von den Kostengestaltet (Regelversorgung).
Aber was ist eine Regelversorgung überhaupt? Krankenkassen verstehen darunter die Maßnahmen, die bei einem bestimmten Behandlungsfall notwendig werden, um die Gesundheit der Zähne zu erhalten, und die im Allgemeinen üblich sind.
Von den Kosten, die eine gesetzliche Krankenkasse für die Regelversorgung vorsieht, zahlt sie selbst 50%. Den anderen Teil der Behandlungskosten oder etwa eine hochwertigere Versorgung muss der Patient selbst bezahlen.
Bei Inlays wird nur der Betrag bezahlt, was eine Amalgam-Füllung kosten würde. Den Rest muss der Patient selbst bezahlen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Zahnersatz?
Je nachdem was gemacht werden muss und welche Leistungen (Standard oder höher) in Anspruch genommen werden kosten die Zuzahlungen pro Zahn bis zu 1.500,- €.
Wenn sich der Patient nach einem Unfall mehrerer Zähne richten lassen muss, kann eine solche Operation sehr schnell in die Zehntausende gehen.
Was leisten die Zahnzusatzversicherungen?
Je nach Tarif leisten diese bis zu 100% des Rechnungsbetrages. Ein guter Schutz bietet mindestens 80% auch bei Implantaten und Inlays.
Auf was sollte bei den Zahnzusatzverischerungen geachtet werden?
Es gibt in Zahnzusatzbereich verschiedene Leistungen und Klauseln welche von jedem Versicherer unterschiedlich angeboten werden, hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Klauseln- Leistungsbegrenzungen und Leistungsausschlüsse
Viele Tarife bieten nur Leistungen an bei der Regelversorgung. Bei höherwertigen Leistungen (Implantat, Inlays,...) wird oftmals ein geringer Prozentsatz erstattet. So bleibt der Mandant trotz Versicherung auf einer hohen Selbstbeteiligung sitzen.
- Summenbegrenzung: Viele Versicherer begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren auf bestimmte Maximal-Beträge. Im Bedarfsfall kann das den Mandanten sehr teuer kommen.
- Rabattstaffel: Manche Versicherer bieten eine Rabattstaffel an, wenn die Versicherung mehrere Jahre nicht in Anspruch genommen wird.
- Fehlende Zähne versicherbar: TOP-Anbietern bieten die Möglichkeit gegen geringen Mehrpreis fehlende Zähne mit zu versichern
Sie wollen noch mehr Informationen über Zahnzusatzversicherungen?
So nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir Sie unabhängig von Anbieter-Interessen in einem persönlichen Gespräch.
Das Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Versichern