
Alle Krankenversicherten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind verpflichtet sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind für alle Versicherten gleich und in der Höhe abhänging von der festgestellten Pflegestufe und der Pflegeart. Allerdings hielten die Leistungen in den letzten Jahren mit den Kosten bei weitem nicht mit. Diese ist auf verbessete medizinische Versorgung und die dadurch steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Im Jahr 2008 betrug die durschnittliche Lebenserwartung für Personen in Pflegestufe III 5 Jahre.
Welche Pflegestufen gibt es?
- Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit:
Täglich werden mind. 90 Minuten Hilfe benötigt, davon 45 Min für zwei der Bereiche: Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig
Täglich durchschnittlich benötigte Hilfe mind. 3 Stunden, davon mind. 2 Stunden täglich auf die zwei der drei Bereiche: Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig
Täglich durchschnittlich benötigte Hilfe mind. 5 Stunden, davon mind. 4 Stunden täglich auf die zwei der drei Bereiche: Körperpflege, Ernährung oder
Mobilität. Pflegebedarf muss auch nachts bestehen.
Was bekomme ich von der gesetzlichen Pfelgeversicherung?
Der Staat unterscheidet zwischen Sachleistungen im privaten oder stationären Bereich und Geldleistungen. Je nach Pflegeart und -stufe werden ab 01.01.2010 folgende Leistungen erbracht:
Geldleistung: zwischen 225,- € und 685,- €
Sachleistung: zwischen 440,- und 1.510,- €
Sachleistung in stationärer Pflege: zwischen 1.023,- und 1.510,- €
Was kostet die Pflege?
Derzeit liegen die Kosten für ein Standard-Pflegeheim bei Pflegestufe I bei ca. 2.500,- €. Bis zur Pflegestufe III erhöhen sich die Kosten auf bis zu 3.500,- € pro Monat. In diesen Beträgen sind dann die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege eingerechnet.
Wenn ein Angehöriger die Person pflegt und unterstützt wird von einem Ambulanten Pflegedienst ist der reine Pflegeaufwand deutliche geringer. Je nachdem welche Leistungen der Pflegedienst genau übernimmt, kommt ein monatlicher Betrag zwischen 250,- € bis zu 1.500,- € zustande. Hierzu kommen aber noch die üblichen Lebensunterhaltskosten wie Miete, Essen, Wasser, Strom,...
Wie hoch sollte die private Pflegezusatzversicherung sein?
Die durchschnittliche Rente beträgt derzeit ca. 820,- €, die Sachleistung für Pflegestufe III beträgt 1.510,- €. Somit bleibt eine monatliche Selbstbeteiligung von 1.170,- €. In 5 Jahren beträgt der Selbstbehalt insgesamt ca 70.200,- €. Hierbei hat die pflegebedürftige Person aber keinen Euro mehr übrig.
Die monatliche Versorgungslücke sollte somit mindestens abgedeckt werden. Gerne berechnen wir diese Individuell für Sie. Ein kleiner monatlicher Obulus zusätzlich ist empfehlenswert.
Auf was sollte bei einer privaten Pflegeversicherung geachtet werden?
Es gibt viele Klauseln auf die in einem solchen Vertrag geachtet werden sollte:
- Ab welcher Pflegestufe erhalte ich meine Leistung (Pfelgestufe I, II oder III)?
- Verzichtet der Versicherer auf sein Recht der Beitragserhöhung oder der Vertagskündigung?
- Wird eine Einmalzahlung bei Ersteintritt in die Pflegestufe geleistet?
- Wann und wie oft hat der Versicherer das Recht die Pflegestufe zu Überprüfen?
- ... und viele weitere Klauseln sind für einen guten Schutz wichtig!
Welche Möglichkeiten der Absicherung habe ich?
| Beschreibung | Vorteile | Nachteile | |
| Pflegetagegeld | Der im Vertrag festgelegte monatliche Betrag wird bei einstufeung in die entsprechende Pflegestufe zur freien Verfgung bereit gestellt. | Es können auch zusätzliche Betreuungsleistungne oder Hilfsleistungen mitfinanziert werden. | Meist hohe Beiträge, die Tarifvielfalt erschwert die Auswahl des richtigen Versicherers. Möglichkeit der Beitragsanpassung |
| Pflegekostenversicherung | Es werden nur die nachgewiesenen Kosten für die Pflege bis zum vereinbarten Höchstbetrag erstattet. | Vergleichsweise günstiger Beitrag bei hohen Leistungen. Ideal für den Pflegefall im Pflegeheim | Weitergehende Betreuungsleistungen oder Hilfen wie z. B.Begleitung beim spazieren gehen können nicht finanziert werden. Möglichkeit der Beitragsanpassung |
| Pflegerentenversicherung | Rente zur freien Verfügung für den Versicherten. | stabile, garantiere Beiträge, eine Demenzerkrankung ist mitversicherbar, die Leistungskriterien sind von der Einstufung der in die Pflegestufe unabhängig. | viele Gesundheitprüfung bei Antragsstellung, die Prämien sind im Vergleich meist am höchsten, im Todesfall vor Rentenbezug ist der Beitrag weg. |
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