Gauggel

Wohngebäude mit Photovoltaik

Gebäude- & Photovoltaik Versicherung

Der Traum von den eigenen vier Wänden, für den oft viele Opfer gebracht und viele Hürden überwunden werden, kann sich schnell zu einem Alptraum entwickeln. Schließlich ist selbst das solideste Haus so manchen Risiken ausgesetzt und bleibt vor möglichem Schaden nicht verschont. Dabei lässt sich dieses Risiko leicht vermeiden.

Wohngebäude-Versicherung
Risiken wie Naturgewalten, die in Form von Sturm, Hochwasser oder Hagel jederzeit schwere Schäden an Ihrem Haus verursachen können, lassen sich zwar durch eine Wohngebäude Versicherung nicht abwenden. Die finanziellen Folgen, die damit einhergehen und sich enorm auf Ihre Zukunft auswirken können, aber schon.

Für wen ist die Versicherung?
Eine Wohngebäude Versicherung ist ein „Muss“ für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was ist versichert?
Versichert ist das Wohngebäude inklusive verschiedener Einbauten wie z.B. Zentralheizung, sanitäre Installationen, eingebaute Schränke und festverlegte Fußbodenbeläge. Auch Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Dazu gehören z.B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen oder Antennen, Markisen und Überdachungen, die außen am Gebäude angebracht sind. Auch Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden. Ebenso wie weiteres Zubehör oder sonstige Grundstücksbestandteile wie beispielsweise Hundehütten, Müllboxen, Fahnenmasten oder Einfriedungen. Mieteinbauten sind in der Regel nicht mitversichert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
In erster Linie kann ein Wohngebäude gegen die klassischen Gefahren versichert werden:

  • Feuer
  • Sturm/Hagel
  • Leitungswasser


Zusätzlich kann das Wohngebäude gegen folgende Gefahren versichert werden:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben) – abhängig vom Versicherungsort
  • Glasbruchschäden
  • Unbenannte Gefahren


Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Schutz einer Wohngebäude Versicherung gilt grundsätzlich nur für die versicherten Gefahren bzw. bei einer Allrisk-Deckung für die nicht ausgeschlossenen Sachverhalte.

Grundsätzlich sind daher nicht versichert:

- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
- Feuerversicherung

  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden

- Sturmversicherung

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

- Leitungswasser

  • Schäden durch Plansch und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm
  • Elementarschäden
  • Schäden durch Sturmflut und Rückstau


Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte das Wohngebäude zum gleitenden Neuwert versichert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass sich der Versicherungsschutz und die Beiträge automatisch an die Veränderungen des Baupreises anpassen. Im Versicherungsfall wird der Schaden dann voll ersetzt. Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Alternativ auch nach der Wohnfläche.

Einige Schadensbeispiele

Brandschaden durch Blitzschlag

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Das komplette Dachgeschoss brannte ab und das Löschwasser der Feuerwehr beschädigte die übrigen Wohnräume.
Die Folge: Das Gebäude musste vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden.

 

Folgeschwerer Rohrbruch

An der Wand einer Küche trat eine feuchte Stelle auf. Eine punktuelle Suche nach der Ursache blieb ohne Erfolg. Da die Schadensursache nicht lokalisiert werden konnte, musste die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand aufgeschlagen werden. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um einen Rohrbruch handelte und das ausgetretene Wasser bereits die Decke und den Parkettfußboden beschädigt hatte.

Hagelschlag
Während eines schweren Unwetters beschädigten Hagelkörner – groß wie Golfbälle – zahlreiche Dächer. Der anschließend einsetzende Regen drang durch die undichten Dächer in die Gebäude ein und zog Fußböden und Mauerwerke in Mitleidenschaft.

Orkan Kyrill

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Neben vielen anderen Schäden wurden dabei auch zahlreiche Dächer abgedeckt.

Hochwasser
Starke Regenfälle ließen den kleinen Bach Starzel im Sommer 2008 zu einem tobenden Fluß anwachsen. Zahlreiche Häuser wurden dabei überflutet und schwer beschädigt. Glück hatte in diesem Fall, wer seine Wohngebäude-Versicherung um eine Elementarschadendeckung erweitert hatte.

Erdbeben
Immer wieder wird der „Hohenzollerngraben“ von Erdbeben erschüttert. Zuletzt stärker 1978. Das nächste Erdbeben ist daher nur eine Frage der Zeit und dem möglichen Ausmaß der Beschädigung. Aber auch 1978 wurden Dächer abgedeckt, Wände und Decken beschädigt. Diese Absicherung stellt daher in unserer Region ein absolutes „Muß“ dar – wenngleich die Absicherung dieses Risiko nur noch wenige Versicherer überhaupt anbieten.


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Das Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne Verpflichtung.
 


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des „Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft“ an (GDV).
 

 












 

 
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