Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe. „Vor Gericht und auf hoher Seite“ – Sprüche die zeigen, wie wichtig eine Rechtsschutz Versicherung sein kann, damit das eigene Recht durchgesetzt werden kann. Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den existenziell notwendigen Versicherungen. Sie sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn alle existenziellen Risiken ausreichend bedacht worden sind.
Für wen ist die Versicherung
Sie ist für jeden sinnvoll. Rechtsstreitigkeiten und Kosten nehmen immer mehr zu. Daher wird eine Rechtsschutzversicherung immer wichtiger.
Was ist versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Bereiche bis zur vereinbarten Deckungssumme (unter Berücksichtigung eines möglichen Selbstbehaltes)
Welche Aufgaben hat der Rechtsschutz Versicherer
Generell übernimmt der Versicherer die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit ein Erfolg in Aussicht ist. Soweit notwendig, wird die erforderliche Leistung im vereinbarten Umfang übernommen.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz tritt nach Ablauf einer 3-monatigen Wartezeit ein. Diese fällt:
- Wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt.
- Wenn der Antragssteller in einem Vertrag der Eltern, des ehemaligen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.
- In den Bereichen Schadensersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren.
Wo gilt die Versicherung?
Unter dem Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Bereiche abzudecken. Diese sind im folgendem:
- Verkehrs-Rechtsschutz (Für Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen sowie alle berechtigte Fahrer)
- Berufs- oder Arbeitsrechtschutz (Für Nichtselbständige Personen zur Absicherung in ihrem beruflichen Bereich)
- Privat- oder Familienrechtsschutz (Tritt im private Bereich ein)
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (Für Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigter)
- Fahrer-Rechtsschutz (Für Fahrer fremder Fahrzeuge)
- Vermieter-Rechtsschutz (Für Vermieter und Verpächter)
- Rechtsschutz für Selbständige, Firmen oder freiberufliche Tätigkeit (Für Firmen, Selbständige und freiberufliche Tätige in Ausbildung ihrer beruflichen Tätigkeit)
- Rechtsschutz für Landwirte (Schutz besteht für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsscheines bezeichneten land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für den privaten Bereich und die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeit.
- Rechtsschutz für Ärzte (Schutz besteht für den beruflichen und privaten Bereich des Arztes)
Welche Gefahren sind versichert?
Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle übernehmen. Deshalb fallen einige Fälle nicht unter den Schutz.
Die wichtigsten sind:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Krieg, feindselige Handhabung, Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
- Nuklear und genetische Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind.
- Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäude
- Dem Erwerb oder der Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteilen
- Der genehmigungs- oder gleichgeachteten anzeige- bzw. freistellungspflichtigen baulichen Veränderungen eines Grundstückes, Gebäude oder Gebäudeteilen
- Der Finanzierung eines Grundstückes, Gebäude oder Wohnung
- Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen
- Aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Aus dem Recht der Handelsgesellschaft oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Person
- In ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus dem geistigem Eigentum sowie dem Kartellrecht
- Im ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Spekulationsgeschäften, Lebensversicherungen usw.
- Aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrechtes
Welche speziellen Varianten gibt es zusätzlich?
Beim Abschluss eines Rechtsschutz Vertrages wird teilweise eine Mitgliedschaft beim Versicherer erforderlich. Diese ist kostenpflichtig – enthält oftmals aber zusätzliche Leistungen. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Assistance-Leistungen (z.B. Anwalts-Hotline) beitragsfrei an. Interessant ist der kostengünstige Einschluss eines Schutzbriefes. Der separate und alleinständige Schutz ist meist beitragsintensiver.
Einige Schadensbeispiele
Arbeits-Rechtsschutz
Sie klagen auf Zahlung von Überstundengeld sowie auf Höherstufung im Rahmen des Tarifvertrages.
Privat-Rechtsschutz
Sie möchten nach einem Erbfall wissen, ob Ihnen aus der Annahme des Erbes Nachteile entstehen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Wegen einer zu hohen Mieterhöhung kommt es zum Streit.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Ein Fernsehapparat wird unsachgemäß repariert
Verkehrs-Rechtsschutz
Sie fahren bei Rot über eine Kreuzung und haben dabei einen Fußgänger verletzt.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Sie klagen auf Rentenansprüche als Folge eines Arbeitsunfalles
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren bei einem verlorenen Prozesses:
Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren, ohne Kosten für Sachverständiger, Zeugen oder Gutachten
|
Streitwert |
I. Instanz |
I. und II. Instanz |
I. bis III. Instanz |
|
900 € |
569 € |
1.230 € |
2.090 € |
|
1.500 € |
867 € |
1.875 € |
3.197 € |
|
2.500 € |
1.249 € |
2.693 € |
4.601 € |
|
5.000 € |
2.202 € |
4.738 € |
8.112 € |
|
25.000 € |
5.062 € |
10.925 € |
18.731 € |
|
50.000 € |
7.639 € |
16.481 € |
28.268 € |
|
80.000 € |
9.156 € |
19.823 € |
34.003 € |
|
125.000 € |
11.430 € |
24.838 € |
42.607 € |
|
260.000 € |
17.525 € |
38.271 € |
65.656 € |
|
500.000 € |
26.742 € |
58.578 € |
100.501 € |
|
100.0000 € |
40.167 € |
87.999 € |
150.988 € |
Wo finde ich einen passenden Anwalt?
Über die Internetseite: www.anwaltauskunft.de können Sie sich die regionalen Anwälte, nach Rechtsgebieten sortiert, anzeigen lassen.
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Das Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne Verpflichtung.
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