Wer kann die Riester-Rente beantragen?
Zulagenberechtigt sind:
- Arbeitnehmer, Arbeiter, Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte im öffentlichen Dienst
- Auszubildende, Wehr-und Zivildienstleistende, Kindererziehende während der Erziehungszeit
- Selbstständige die Pflichtversichert sind
- geringfügig Beschäftigte die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
- Bezieher von Arbeitslosengeld; Landwirte und Ihre Familienangehörigen
- Ehepartner aller genannten förderberechtigten Personen,wenn diese einen Riestervertrag abgeschlossen haben.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Seit 2008 werden die Zulagen in folgender Höhe gewährt:
Erwachsener = 154,- € / Jahr
Kind (geb. vor 2008) = 185,- € / Jahr
Kind (geb. ab 2008) = 300,- € / Jahr
Einmalbonus von 200,- € für Erwachsene, wenn Sie unter 25 Jahren einen eigenen Riestervertag abschließen. Die Zulage für die Kinder wird gewährt, solange sie Kindergeld erhalten und keinen eigenen Anspruch an die Riesterförderung stellen.
Was muß ich in die Riester-Rente einbezahlen damit ich die volle Zulagenhöhe erhalte?
Um die Zulagen voll auszuschöpfen, müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einbezahlt werden. Die Zulagen werden hierbei angerechnet. Damit nicht nur Zulagen fließen können, ist ein gesetzliche Mindestbeitrag von 60,- € / Jahr aus Eigenmitteln zu entrichten.
Damit es sich für Gut-Verdiener auch rechnet, wurde der Höchstbeitrag für die Förderung auf 2.100,- € / Jahr festgesetzt.
Bespiel:
- Verdient ein Single 40.000,- € / Jahr muss er 4% = 1.600,- € jährlich insgesamt einbezahlen. Seine Grundzulage von 154,- € wird von diesem Betrag abgezogen. Er hat somit einen Eigenanteil von 1.446,- €
- Arbeitet eine Mutter von 2 Kindern halbtags und verdient 12.000,- € im Jahr entsprechen die 4%= 480,- €, Zulagen erhält sie für sich 154,- € und für beide Kinder eines vor 2008 geboren 185,- und eines nach 2008 geboren 300,- €. Gesamtzulage somit 639,- €. In diesem Beispiel sind somit lediglich 60,- € gesetzlicher Mindestbeitrag zu leisten.
Können die Beiträge in die Riester-Rente von der Steuer abgesetzt werden?
Der Eigenanteil und die Zulagen können von der Steuer bis zum Höchstbeitrag von 2.100,- € pro Jahr abgesetzt werden. Geben Riester-Sparer ihre Steuererklärung samt Anlage AV ab, führt das Finanzamt automatisch die so genannte Günstigerprüfung durch. Die Beamten prüfen, ob die Steuerersparnis des Sparers höher ist als die Summe der bisher gewährten staatlichen Zulagen. In diesem Fall gewährt das Finanzamt den Überschuss als Steuerrückerstattung.
Nachteile der Riester-Rente!
- ab 2040 ist die Rente zu 100% steuerpflichtig. Ein Teil der Steuerersparnis muss so im Alter wieder an den Staat zurückbezahlt werden
- der Vertrag muss mindestens bis zum 60 Lebensjahr laufen
- das angesparte Kapital kann sich der Sparer zu max. 30% ausbezahlen lassen. Den Rest muss er verrenten lassen.
- Übertragbar nur auf den Ehepartner
- keine vorzeitige Auflösung. Ansonsten müssen die Zulagen und die Steuerersparnisse wieder zurück gezahlt werden.
Welche Sparmodelle für den Riestervertrag gibt es?
- Rentenversicherungen: Diese bieten je nach Tarif eine garantiere, lebenslange Rente bereits bei Abschluss. Ebenso einen garantierten Zins sowie Überschussbeiteiligungen. Diese können wiederum klassisch angelegt oder in Fonds investiert werden.
- Banksparpläne: Es werden zu Beginn keine Renten garantiert.
- Fondssparpläne: Ähnlich der Banksparplänen, nur wird das Geld in Fonds investiert. Bei Ablauf des Vertrags müssen die Anbieter mindestens die Beiträge wieder ausbezahlen. Für den Anleger bedeutet das kein Beitragsverlustrisiko bei erhöhten Ertragschancen.
- Bausparverträge: Bei diesen speziellen Verträgen kann das Kapital für den Kauf oder Bau einer selbstbewohnten Immobilie genutzt werden. Bei der Entnahme des Kapitals müssen die Förderungen nicht zurückbezahlt werden. Allergings müssen die Beiträge so wie bei den anderen Vertägen im Alter versteuert werden. Dazu wird ein fiktives Wohnungsgeldkonto angelegt. Aus diesem wird dann die Rente und daraus wiederum die Steuer, die bezahlt werden muss, errechnet.
Welches Modell ist das beste für mich?
Eine Pauschalaussage zu den verschiedenen Modellen kann nicht getroffen werden. Hierzu muss die persönliche Situation genau analysiert werden.
Auf was muss bei einem Abschluss geachtet werden?
- Beim Abschluss eines Riestervertrags ist nicht nur das Sparmodell wichtig, sonden auch wer Anbieter des Modells ist. Je nach Vertragsart sind verschiedene Bausteine und Klauseln mitversicherbar.
- Oftmals werden die 4% des Vorjahreseinkommens nicht einbezahlt sondern weniger. Das hat die Folge, dass auch die Zulage im gleichen Verhältnis gekürzt wird. Erhält der Versicherungsnehmer eine Gehaltserhöhung oder fängt nach dem Mutterschutz wieder an zu arbeiten, muss auch der Eigenbeitrag wieder angepasst werden. Ansonsten kürzt die Zulagenstelle wieder die Zulagen. Auch wenn sich die Zulagenhöhe ändert (z.B. fällt ein Kind aus der Zulage heraus weil es eine Berufsausbildung macht) muss der Eigenanteil angepasst werden. Dies damit die Zulagen nicht gekürzt werden.
Sie wollen mehr Informationen oder ein konkretes Angebot?
So nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und beraten Sie unabhängig von Anbieter-Interessen in einem persönlichen Gespräch.
Das Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Vorsorge