Was ist die Basis-Rente?
Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private, zusätzliche Rentenversicherung. Die Beiträge zu dieser Versicherung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Basis-Rente ist an die gesetzliche Rente angelehnt, es gelten daher ähnliche Regeln.
Wer kann die Basisrente abschließen?
Die Basis-Rente kann jeder abschließen. Von der steuerlichen Förderung können jedoch nur Personen profitieren, die auch eine tatsächliche Steuerlast haben. Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeiter, Freiberufler.
Nicht empfehlenswert ist sie somit für Hausfrauen, Mini-Jober oder Geringverdiener, die nicht über dem Jahresfreibetrag verdienen.
Welche Vorrausetzung muss eine Basis-Rente entsprechen, damit die steuerlichen Vorteile ausgenutzt werden können?
Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Rente zusagen.
Die Auszahlungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Die Ansprüche sind nicht vererbbar und werden nur an den Versicherten geleistet.
Die Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Beiträge zur Basis-Rente sind steuerliche absetzbar. Ab 2025 zu 100%, max. 20.000,- / Jahr.
Bis dahin ist eine Übergangsregelung gültig, diese erhöht den Prozentsatz der Absetzmöglichkeit jährlich um 2 Prozentpunkte. Für 2010 sind somit 70% der Beiträge absetzbar, max. 14.000,- €, 2011=72%, 2012=74%,…
Beispiel: Ein 40 jähriger Mann bezahlt im Jahr 2010 monatlich 400,- € in die Basis-Rente ein. Absetzbar sind somit 70% der Jahresbeiträge von
4.800,- € = 3.360,- €.
Bei einem Steuersatz von 30% spart sich der Anleger somit 1.008,- € Steuern.
Welche Vorteile bietet die Basis-Rente noch?
Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Geld vor Zugriff von Dritten geschützt. Weder die Agentur für Arbeit, das Sozialamt noch eventuelle Gläubiger können auf dieses Kapital zugreifen. Auch nicht bei Arbeitslosigkeit oder einer Privatinsolvenz.
Welche Nachteile hat die Basis-Rente?
- Die Basis-Rente wird genau gleich wie die gesetzliche Rente besteuert. Es gibt also den jährlichen Freibetrag und alles darüber hinaus muss versteuert werden. Ab 2040 werden 100% der Rente besteuert. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsregelung ähnlich der der staatlichen Förderung zur Basis-Rente.
- Während der Übergangsphase wird der steuerliche Freibetrag der Rente zu Beginn festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen durch Überschüsse müssen dann voll versteuert werden.
- Eine Übersicht der Vor- und Nachteile der verschiedenen Altersvorsorgeschichten finden Sie hier.
Was kann in die Basisrente eingeschlossen werden?
- Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die hinterbliebenen Waisenkinder bis zum 25. Lebensjahr. Es sind nur monatliche Renten, keine Kapitalleistungen vereinbar.
- Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann ebenfalls mit eingeschlossen werden. Die Beiträge hierzu können ebenfalls im oben beschriebenen Rahmen mit abgesetzt werden. Die Leistungen müssen, analog der Rente, versteuert werden.
- Insgesamt müssen jedoch mind. 50% der Beiträge in die Altersvorsorge laufen.
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