Gauggel

betriebliche Altersvorsorge

 

Wer kann die betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein Teil seines Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlt.

 

Welche Besonderheiten sind bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten?

Es gibt zwei unterschieliche Formen der bAv.

  1. Entgeldumwandlung: Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf ein Teil seines Gehaltes. Der Arbeitgeber führt diese dann direkt an die Versicherung ab.
  2. Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber bezahlt zusätzlich als freiwillige Leistung in einen solchen Vertrag eine monatliche Summe.

Bei der ersten Variante gehört das Geld durch das unwiederrufliche Bezugsrecht dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kommt auch im Falle der Insolvenz nicht an das Geld. Bei der zweiten Variante dauert es fünf Jahre bis die Altersvorsorge unwiederruflich dem Arbeitnehmer gehört. Scheidet der Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit aus dem Unternehmen aus geht das Geld zurück an den Arbeitgeber.

Bei beiden Varianten ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person.

 

Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung wie er die betriebliche Altersvorsorge gestalten möchte.

Unterstüzungskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage

Der Arbeitgeber hat hier die freie Wahl, der Arbeitnehmer kann nur einen Einfluss darauf nehmen wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wahl lässt. Jede der fünf Kassen hat Vor- und Nachteile. Gerne Erläutern wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch.

 

Erhalte ich steuerliche Vorteile?

Ja, die betriebliche Altersvorsorge wird vom Bruttogehalt überwiesen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das nicht nur einen Steuervorteil sondern es werden auch für diesen Betrag die Abgaben für die Sozialversicherung gespart.

Je nach Verdienst und Steuerklasse kann somit eine Förderung von bis zu 55% möglich sein.

 

Welche Obergrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse gibt es?

Sozialversicherung:

Bis zu 4% der im Jahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze können sozialversicherungsfrei in die bAv einbezahlt werden. Für das Jahr 2010 sind dies 220,- € monatlich.

Steuer:

Zusätzlich zu den 4% der Beitragsbemessungsgrenze können jährlich € 1.800,- steuerwirksam einbezahlt werden.Somit können insgesamt 370,- € monatlich einbezahlt werden.

 

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

  • Da auch die betriebliche Altersvorsorge zur sogenannten "kapital gedeckten Zusatzversorgung" gehört, wird, wie bei der Riester-Rente, die Rente ab 2040 voll versteuert, im Jahr 2020 sind bereits 80% der Rente steuerpflichtig. Ein Teil der Steuervorteile die ich heute erhalte muss ich im Alter somit wieder zurück bezahlen.
  • Das Geld kann nicht für einen Immobilienkauf oder -bau verwendet werden.
  • Die Police ist nicht beleihbar und kann auch nicht vorzeitig aufgelöst werden.
  • Eine detailierte Übersicht über die Vor- und Nachteile bietet unsere Übersichtsseite

Können die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlt werden?

Ja, auch aus diesem Betrag müssen dann keine Steuern und Sozialabgaben geleistet werden, vorausgesetzt die Obergrenzen werden insgesamt nicht überschritten.

 

Sie wollen noch mehr Informationen oder ein konkretes Angebot?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und beraten Sie unabhängig von Anbieter-Interessen in einem persönlichen Gesrpäch.

 
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