Auslandsreisekrankenversicherung & Reiserücktritt-/Reiseabbruch-Versicherung

 

Auslandsreisekrankenversicherung

  Reiserücktrittversicherung & Reiseabbruchversicherung

 
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Die gesetzliche Krankenversicherung leistet auch im Ausland nur nach deutschem Recht. Unter Umständen kommt nach einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt im Ausland eine hohe Eigenbeteiligung auf Sie zu. Dieses Risiko deckt eine sogenannte Auslandskrankenversicherung. Folgende Leistungen sind hierbei versichert:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland
  • Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllung und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 €
  • Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
  • keine Selbstbeteiligung

Wichtig: Bestehende Erkrankungen sind nur versichert, wenn im Urlaub akute Beschwerden auftreten. Vorher absehbare Behandlungen oder ähnliches werden nicht erstattet. Beispiel: Bei einer Person mit Diabetes ist es mitversichert wenn die Person in den Unterzucker fällt. Das Insulin und die Spritzen muss der Patient allerdings von Deutschland mitnehmen.

              
Reiserücktrittversicherung
Die Leistungen der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • etc.
Reiseabbruchversicherung
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die duch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Reisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einergebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt

Wichtig: Bestehende Erkrankungen sind nur versichert, wenn im Urlaub akute Beschwerden auftreten. Vorher absehbare Behandlungen oder ähnliches werden nicht erstattet. Beispiel: Bei einer Person mit Diabetes ist es mitversichert wenn die Person in den Unterzucker fällt. Das Insulin und die Spritzen muss der Patient allerdings von Deutschland mitnehmen.

 


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