Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie für Ihren Roller, Moped oder Mofa ein neues Versicherungskennzeichen. Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020 benötigen Sie ein "grünes" Kennzeichen.
Achtung: Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz sondern verstößt damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz.