Stichtag 1. März

Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie für Ihren Roller, Moped oder Mofa ein neues Versicherungskennzeichen. Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020 benötigen Sie ein "grünes" Kennzeichen.
 
 
Achtung: Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz sondern verstößt damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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