Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine andere Person widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" (§ 823 BGB).
Die Privathaftpflichtversicherung kann daher im Schadensfall die Existenz schützen.
Diese prüft auch, wenn jemand unberechtigte Schadensersatzansprüche stellt und wehrt diese ggf. auch gerichtlich ab.
7 Wichtige Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Forderungsausfalldeckung
Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen und an Immobilien
Gefälligkeitsschäden
Schlüssel und Codekartenverlust (Privat und Dienstlich)
Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
Schäden beim Öffnen der KFZ-Tür
Sonderfall Glasbruch
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings meist nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können
Die Glasversicherung
Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags über eine Hausratversicherung sehr zu empfehlen.