Eine der wichtigsten Versicherungen!!

 

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine andere Person widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" (§ 823 BGB).

Die Privathaftpflichtversicherung kann daher im Schadensfall die Existenz schützen.

Diese prüft auch, wenn jemand unberechtigte Schadensersatzansprüche stellt und wehrt diese ggf. auch gerichtlich ab.

 

 

 

 

 

7 Wichtige Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung

 Schäden durch deliktunfähige Kinder

 Forderungsausfalldeckung

 Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen und an Immobilien

 Gefälligkeitsschäden

 Schlüssel und Codekartenverlust (Privat und Dienstlich)

 Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung

 Schäden beim Öffnen der KFZ-Tür

 

Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings meist nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können

Die Glasversicherung

Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags über eine Hausratversicherung sehr zu empfehlen.


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